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Grenzzeichen und Grenzzeichenfreiheit

Das Grenzzeichen ist ein signaltechnisches Fahrwegelement sowohl auf Plänen als auch im Gleis. Es markiert den Punkt, an dem ein abgestellter oder stehen gebliebener Zug in Weichennähe von einem vorbeifahrenden Zug gerade noch berührungsfrei passieren kann. Die Grenzzeichenfreiheit ist dabei ein Projektierungsanspruch.  Dieser gewährleistet die sichere Freimeldung vor und nach einer Weiche. Sie muss an jeder Gleisfreimeldestelle vorherrschen, durch welche Gleisabschnitte freigemeldet werden.

Vor allem bei Überleitstellen und am Weichenvorfeld kann wegen baulicher Zwänge eine Grenzzeichenfreiheit oftmals nur in einer Richtung gelten. Die andere Fahrtrichtung hat dann den funktionalen Schönheitsfehler, dass ein Gleisabschnitt erst bei der übernächsten Gleisabschnittsgrenze und seinem dazugehörigen Grenzzeichen auflöst.

In Arbeit: Grenzzeichenfreiheit

Zur Zeit befinden sich mehrere Videos gleichzeitig im Produktionsgang. Es sind vor allem Videos der Kategorie Fahrstraßenlogik. Dabei drängt das Thema Grenzzeichen mit dem verwandten Thema Grenzzeichenfreiheit. Der Grund dafür ist, dass die Grenzzeichenthemen erklären, warum unsere idealisierte Anordnung der Zugschlussstellen nur eine Annahme ist. Die Realität ist nämlich auf Strecken und in Stellwerken vereinzelt umständlicher als im Gleisschema dargestellt ist.

Das Grenzzeichen findet man vor allem bei Weichen und Gleiskreuzungen. Es markiert eine Stelle, an dem sich Lichtraumprofile kreuzen. Das bedeutet, dass Züge einen Weichenbereich bis zum Grenzzeichen freifahren müssen, bevor ein anderer Zug den anderen Weichenstrang befahren darf. Dabei ist dann die Grenzzeichenfreiheit gegeben.